Hundesteuer – alles was Sie zur An- und Abmeldung wissen müssen
Datum: 21. Februar. 2022
Wann Hundehalter zur Kasse gebeten werden und wie der Prozess des An- und Abmeldens funktioniert, erfahren Sie hier.
Warum gibt es die Hundesteuer und wie wird diese berechnet?
Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern. Das heißt, jede Gemeinde in Deutschland hat das Recht, von privaten Hundebesitzern einmal im Jahr einen bestimmten Hundesteuersatz zu verlangen. Davon ausgenommen sind gewerbliche Hunde sowie Assistenzhunde. Der je nach Gemeinde individuell hohe Steuersatz orientiert sich dabei nicht an der Größe oder Rasse, sondern an der Anzahl Ihrer Fellnasen. Ausnahmen stellen Hunderassen dar, die als gefährlich eingestuft wurden – hier gilt ein höherer Steuersatz. Grundsätzlich gilt: Der Steuersatz erhöht sich prozentual ab dem zweiten Hund.
Wichtig zu wissen: Der Staat nimmt keine Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation. Sollten Sie knapp bei Kasse sein, müssen Sie die Hundesteuer dennoch entsprechend des Satzes und Ihrer Hundeanzahl in voller Höhe entrichten.
Erkundigen Sie sich auf der Homepage Ihrer Gemeinde, wie hoch der Steuersatz ist. Als Vergleich: In München zahlen Sie pro Jahr und pro Hund 100 Euro. Für Kampfhunde zahlen Sie bereits 800 Euro. In Hamburg liegt die Steuer bei 90 Euro pro Jahr und pro Hund. Die Steuer für Kampfhunde liegt hier bei 600 Euro.
Was, wie, wo: So funktioniert die Anmeldung
Ab dem dritten Lebensmonat müssen Hundewelpen steuerlich erfasst werden. Die Anmeldung kann mittels eines bereitgestellten Formulars, telefonisch oder per Fax erfolgen. Verantwortlich ist das Steuer- und Stadtkassenamt, wo der Hund seinen festen Wohnsitz hat. Halten Sie für die Anmeldung folgende Informationen bereit:
- Name und Anschrift des Besitzers
- Name des Hundes
- Alter und Rasse
- Seit wann wird der Hund gehalten?
- ggf. spezifische Merkmale
- Sachkundenachweise, Haltungserlaubnis – falls erforderlich
Bei einem Besitzerwechsel oder einer Ummeldung gilt zudem: Es muss der Vorbesitzer sowie der vorherige Wohnsitz angegeben werden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer anzumelden. Dafür müssen Sie entsprechende Nachweise über den Anspruch, wie zum Beispiel einen Behindertenausweis, vorlegen.
So melden Sie Ihren Hund ab oder um
Ob aufgrund des Wohnsitz- oder Besitzerwechsels oder doch traurigerweise aufgrund des Ablebens Ihres Vierbeiners: Die Gründe für eine Abmeldung sind vielfältig. Auch wenn der Verlust Ihres Hundes schwer wiegt, sollten Sie die Abmeldefristen in jedem Fall einhalten. Denn nach dem Verstreichen der Meldezeit kann die Stadt noch Zahlungen bis Ende des Kalendermonats verlangen. Die geltenden Fristen sind auf der Webseite Ihrer Stadt ersichtlich. Es werden folgende Unterlagen zur Ab- oder Ummeldung benötigt:
- Personalausweis des Besitzers
- ggf. Totenschein des Hundes
- die Hundesteuermarke
- die letzte Meldebescheinigung des Steueramtes
- das Abmeldeformular
Gut zu wissen: Die Ummeldung des Hundes bei Abgabe oder Schenkung sollte von Ihnen durchgeführt werden. Eine alleinige Anmeldung durch den neuen Besitzer reicht nicht aus. Außerdem: Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen – das heißt per Mail oder Brief.
Strafen bei Nicht-Anmeldung oder Zahlung
Einen Hund nicht anzumelden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet. Erwischt Sie das Ordnungsamt ohne gültige Hundesteuermarke, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und melden Sie Ihren neuen Liebling an.
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